Neu in der Neurochirurgischen Klinik:

Wir bieten Ihnen in der Neurochirurgie ab sofort die Möglichkeit einer Zweitmeinungssprechstunde. Mit der Diagnose eines Hirntumors (z.B. bei Verdacht auf Glioblastom, Meningeom, Neurinom, Metastase eines anderen Primärtumors aus Lunge, Mamma, Darm etc.) können Sie sich vor einer Behandlung eine ergänzende Einschätzung bei uns einholen. Auch bei Hirngefäßerkrankungen wie Aneurysmen, Angiomen oder AV-Fisteln können wir gemeinsam mit unserer Neuroradiologie eine Therapieempfehlung geben. Für uns sind Grundlage aller Therapieentscheidungen die Leitlinienempfehlungen unserer Fachgesellschaften sowie die neuesten Erkenntnisse der internationalen Fachgremien. Auch eine weiter abwartende Haltung nur mit Kontrolle der Bildgebung kann eine gute Entscheidung sein.

Eine zweite Meinung dient grundsätzlich der Absicherung, Qualitätssicherung und Entscheidungsfindung. Patienten aller Krankenversicherungen haben hierauf einen gesetzlichen Anspruch gemäß §27b SGB V. Eine persönliche Vorstellung ist für eine solche Zweitmeinung oft sinnvoll, manchmal ist aber auch eine schriftliche Zweitmeinung absolut ausreichend und möglich. Für eine Zweitmeinung sind alle relevanten Unterlagen wie CT/MRT-Bilder (auf CD), evtl. histologische Befunde, Arztbriefe und Laborwerte bitte vorzulegen. 

Kontaktaufnahme: 
Neurochirurgische Klinik
Prof. Dr. med. Jan Regelsberger
Chefarzt der Klinik für Neurochirurgie

Telefon: +49 461 812-1901
Telefax: +49 461 812-1904